Informationen zu den Kursen

Kursanmeldung:

Zu den Workshops und Vorträgen ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Kurse ohne Termin werden gestartet, wenn 10 Anmeldungen vorliegen.  Sollten bei terminierten Kursen keine ausreichende Teilnehmerzahl angemeldet sein, entfallen die Kurse oder finden zu anderen Zeiten statt. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter vhs@vhs-theley.de oder telefonisch unter 06853-5970 an. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich auf der Webseite www.vhs-theley.de online anzumelden.
Die Anmeldung gilt stets für die Dauer der Kurse! Bitte kommen Sie nach Anmeldung auf jeden Fall zum ersten Kurstermin! Nur bei einigen Kursen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung!

Übrigens: Schade ist es, wenn wir einen Kurs absagen müssen, weil wir nicht wissen, dass Sie kommen! DESHALB, melden Sie sich bitte rechtzeitig an!


Kontakt:

Sie erreichen uns Montag bis Freitag unter der Rufnummer 06853-5970, mobil 0157/38104667 oder unter der E-Mail: brachmann@vhs-theley.de. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen Sie zurück. Das Kursangebot wird regelmäßig in den Tholeyer Nachrichten, auf der Webseite www.vhs-theley.de oder über den Newsletter aktualisiert und veröffentlicht.


Entgelte:

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule werden Entgelte nach Bestimmungen der Entgeltordnung in der Fassung des Beschlusses des Kreistages St. Wendel vom 21.11. 2005 erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den für die einzelnen Veranstaltungen erforderlichen Aufwendungen und nach der Dauer der Lehrveranstaltungen. Die im Arbeitsplan angegebene Gebühr bezieht sich auf die erforderlicheTeilnehmerzahl ab 10. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl ist das Entgelt entsprechend umzulegen. Benötigte Materialien (z. B. Kreativkurse) oder Zutaten (z. B. Kochkurse) werden i. d. R. vom Dozenten gesondert berechnet. Die Entgelte für kulturelle Sonderveranstaltungen werden vom Landrat von Fall zu Fall festgesetzt, da es sich hierbei nicht um ein Entgelt im Sinne des § 156 Nr.12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes handelt.


Zahlungspflicht:

Alle Teilnehmer/Innen der Kreisvolkshochschule begründen durch ihre Teilnahme ihre Zahlungspflicht, soweit einzelne Veranstaltungen nicht kostenlos angeboten werden. Bei der Teilnahme an Kursveranstaltungen wird eine Zahlungspflicht dann nicht begründet, wenn einzelne Teilnehmer/Innen lediglich zur Information am ersten Kurstag teilnehmen und sich dann schriftlich- noch vor dem zweiten Kurstag- bei der Außenstelle abmelden. Eine Abmeldung bei den Kursleitern ist nicht ausreichend. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Bei der Teilnahme an mehr als einem Kurstag ist in der Regel das volle Entgelt für den Kurs zu entrichten. Eine Rückerstattung der Kursgebühr wegen Nichtteilnahme ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Bei Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Entscheidung über eine Rückerstattung trifft die Geschäftsstelle nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


Zeichenerklärung:

Z = Zeitstunde (60 Minuten)
U = Unterrichtsstunde (45 Minuten)
n.B.= nach Beteiligung, das bedeutet, wenn 10 Anmeldungen vorliegen, wird der Kurs oder Vortrag gestartet und die angemeldeten Teilnehmer werden benachrichtigt
ERS= Erweiterte Realschule Theley, Toni-Lermen-Straße
GemS= Gemeinschaftsschule Theley, Toni-Lermen-Straße
A = Anfänger
F = Fortgeschrittene
w. b. = wird bekanntgegeben
a. A. = auf Anfragen
TZ = Teilnehmerzahl
HM = Hallenmiete
E = Eintritt
N.N. = noch nicht bekannt
WE = Wochenende


Ermäßigungen:

1. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie deren Familienangehörige ohne eigenes Einkommen, Bezieher von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt können an den Kursen der KVHS kostenlos teilnehmen (gilt nicht für Kurse 07.07 -07.09 Umgang mit der Motorsäge). Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind vom Antragsteller durch Vorlage des entsprechenden Bescheides der zuständigen Stelle nachzuweisen.

2. Auf das zu zahlende Entgelt für Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule wird außerdem eine Ermäßigung bei Jugendlichen bis 18 Jahren gewährt; die Ermäßigung beträgt 15 % des Entgeltes.


Haftung:

Bei Unfällen und beim Verlust von persönlichen Sachen wird gegenüber dem Teilnehmer/In keine Haftung übernommen.
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